Als gutachterlich tätige Pflegefachkraft im Fachbereich Einzelfallbegutachtung nach § 18 SGB XI stellen Sie die Pflegebedürftigkeit von Versicherten fest. Sie sind damit in einem von zwei Fachbereichen der Abteilung Pflegeversicherung tätig. Sie suchen täglich Versicherte in deren häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen auf, dabei prüfen und ermitteln Sie im Auftrag der Pflegekassen die Pflegestufe und ab 2017 den Pflegegrad von Versicherten. Dies hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zu erfolgen. Sie sind eine erfahrene Pflegefachkraft.
Hinweis: Für die bessere Lesbarkeit wird hier durchgängig die weibliche Form gewählt, außer wenn speziell die männliche gemeint ist.