Der MDK Nord unterstützt die Kontaktbeschränkungen. Persönliche Pflegebegutachtungen nach § 18 SGB XI finden in dieser Zeit nicht statt. (02.11.20)
(Nachfolgende Hinweise sind vorübergehend nur zur allgemeinen Information.)
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Vom 01.10.2020 an finden persönliche Begutachtungen zur Feststellung des Pflegebedarfes nach § 18 SGB XI wieder statt. Um alle Beteiligten – vor allem die besonders gefährdete Personengruppe – vor einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr zu schützen, erfolgen diese Begutachtungen gemäß der geltenden Hygieneregeln des Robert-Koch-Institutes (RKI). Dementsprechend geht der Fachbereich Pflege-Einzelfallbegutachtung des MDK Nord wie folgt vor und teilt mit:
- Auf ein Händeschütteln zur Begrüßung/Verabschiedung verzichten wir.
- Selbstverständlich achten wir auf den notwendigen Abstand und reduzieren den körperlichen Kontakt auf das Notwendigste.
- Die Hände werde regelmäßig gewaschen/desinfiziert.
- Die Husten- und Niesetikette wird eingehalten.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für uns selbstverständlich.
Wichtig: Der MDK Nord bittet alle Antragstellerinnen und Antragsteller vor einer Terminvereinbarung um Auskünfte, ob sie zu einer Risikogruppe gehören. Entsprechende Fragebögen werden – mit Freiumschlag – verschickt . Hier zeigt ein Muster, wie dieser Bogen für eine Erwachsenen-Begutachtung aussieht:
Muster, Risikofragebogen für Pflegebegutachtung.pdf
Nach eingehender individueller Prüfungen wird der MDK Nord daraufhin entscheiden, ob eine persönliche Begutachtung möglich ist. Anderenfalls werden Gutachterinnen/Gutachter bis auf weiteres eine telefonische Befragung und Begutachtung vorziehen, um die Betreffenden nicht zu gefährden.
Bitte beachten Sie für eine persönliche Begutachtung außerdem:
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre privaten Räumlichkeiten vor der Begutachtung gelüftet werden.
- Verzichten Sie darauf, Ventilatoren oder Klimageräte zu benutzen, die vorhandene Aersole im Raum verteilt werden könnten.
- Bitte begrenzen Sie die anwesenden Personen auf ein Minimum (maximal 3 Personen)
Einschränkungen bei persönlichen Begutachtungen
Versicherte werden in der Regel nicht persönlich begutachtet und körperlich untersucht, wenn vor einem Begutachtungstermin bekannt ist:
- bei gesicherter SARS-CoV-2-Infektion
- bei gemeldetem SARS-CoV-2-Verdacht
- bei Quarantänefällen
- bei akuten respiratorischen Symptomen
- fortgeschrittenen Lungenerkrankungen
- erheblicher Schwächung der Immunabwehr, zum Beispiel bei aktueller Chemotherapie
Bei Begutachtungen, bei denen die/der Versicherte aus nachvollziehbaren Gründen – beziehungsweise mit ärztlicher Bescheinigung – keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, werden Gutachterinnen/Gutachter aus Gründen der höchsten Vorsorge eine FFP 2-Schutzmaske tragen.
Kontaktnachverfolgung im Bedarfsfall
Für eine gegebenenfalls erforderliche Kontaktpersonen-Nachverfolgung sind alle an der jeweiligen Begutachtung Beteiligten namentlich zu erfassen. Das betrifft neben den zu begutachtenden Versicherten auch anwesende Angehörige und/oder betreuende Personen.