Im DRG-System werden stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien wie Diagnose, Operation/Prozedur und Alter zu Fallgruppen zusammengefasst, die medizinisch ähnlich und hinsichtlich des Behandlungsaufwands vergleichbar sind. Grundsätzlich wird dabei angenommen, dass der durchschnittliche Aufwand aller Krankheiten, die im Krankenhaus behandelt werden, den Wert 1 haben.
Ist der Aufwand einer Krankheitsgruppe weniger als der Durchschnitt, beträgt sein Relativgewicht weniger als 1 (zum Beispiel 0,732), ist er höher, so nimmt das Relativgewicht einen höheren Wert als 1 an (zum Beispiel 2,789). Für jedes Krankenhaus gibt es einen Basisfallpreis (rund 2.900 €), der pro Behandlung mit dem Wert des Relativgewichtes der entsprechenden Krankheitsgruppe multipliziert wird und den Preis für die Krankenhausbehandlung abbildet. Die Höhe des Relativgewichtes hängt entscheidend davon ab, welche Hauptdiagnosen, Nebendiagnosen und Prozeduren vom Krankenhaus kodiert werden.
Eine Zuordnung eines Behandlungsfalls zu einer DRG anhand von Diagnosen und Prozeduren erfolgt mit einer speziellen Software und heißt "Groupen". Die Krankenhäuser müssen die Diagnosen einschließlich der Komplikationen und Begleiterkrankungen sowie die Behandlungsmaßnahmen exakt verschlüsseln. Dieser Vorgang wird Kodierung genannt und stellt die zentrale Abrechnungsgrundlage mit den Krankenkassen dar. Die Kodierung erfolgt nach jährlich festgelegten Kodierrichtlinien unter Verwendung international üblicher Diagnoseschlüssel. Mit Hilfe der Software, dem Grouper, erfolgt die Fallzuordnung zu einer DRG.
Die Relativgewichte kalkuliert das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), das eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde, mit dem DRG-Katalog jedes Jahr neu.