Krankenhäuser haben die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen.
Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V, welche bis zum 28.02.2021 zu erlassen ist, soll hierzu die Details regeln.
Nachdem die Richtlinie erlassen wurde, muss diese durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden. Nach der Genehmigung durch das BMG können Krankenhäuser aus Hamburg und Schleswig-Holstein Strukturprüfungen beim MDK Nord beantragen.
Sie werden die Strukturprüfungen dann elektronisch beantragen können. Wir werden Ihnen dafür an dieser Stelle ein Formular bereitstellen, welches Sie uns ausgefüllt per E-Mail senden können.
Gerne werden wir Ihnen den Eingang des Antrages bestätigen.
Haben Sie weitere Fragen zu Strukturprüfungen? Wenden Sie sich gerne an uns:
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord
Abteilung Krankenhaus, Fachbereich Strukturprüfungen
Hammerbrookstraße 5
20097 Hamburg
Telefon 040 25169-0
Nutzen Sie auch folgende E-Mail-Adresse:
strukturpruefung@mdk-nord.de