Auftrag des MDK Nord: Der MDK Nord ist der gesetzlich verankerte unabhängige medizinische Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung in Hamburg und Schleswig-Holstein.
• Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den Sozialgesetzbüchern SGB V und XI.
• Die sozialmedizinischen Fallberatungen und Einzelbegutachtungen bei versichertenbezogenen Aufträgen sind die Basis sachgerechter Leistungsentscheidungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Gutachter sind bei der Begutachtung nur ihrem ärztlichen / pflegerischen Gewissen unterworfen, für Ärzte gilt der § 275 Abs. 5 SGB V.
• Seine Aufgabe ist auch, die Auftraggeber, die gesetzlichen Kranken- und die Pflegekassen, deren Verbände in Land und Bund sowie den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegefachlichen Fragen qualifiziert zu beraten. Diese Aufgabe umfasst Grundsatzberatungen, Expertisen und Qualitätsprüfungen.
• Um dem Auftrag in allen Aspekten gerecht zu werden, arbeiten alle Beschäftigten des MDK Nord partnerschaftlich und lösungsorientiert zusammen, gleich ob direkt in der Begutachtung/Beratung oder an den dazu erforderlichen organisatorischen Rahmenbedingungen. Gemeinsames Ziel sind hochwertige und für die Auftraggeber wertvolle Dienstleistungsprodukte aus dem Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung und Beratung, verbunden mit effizienten Bearbeitungen auf allen Ebenen der Administration oder speziell zugeschnittenen IT-Lösungen.