Die Medizinische Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind föderal organisiert, als Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) beziehungsweise als "eingetragene Vereine" (e.V.) in den neuen Bundesländern. Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Medizinische Dienste, den MDK Nordrhein und den MDK Westfalen-Lippe; Berlin und Brandenburg haben einen landesübergreifenden MDK mit Sitz in Potsdam. Die Medizinischen Dienste in Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich zum MDK Nord zusammengeschlossen.
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Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband und hat seinen Sitz in Essen.
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