Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nord (MDK Nord) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Er ist 2006 aus der Fusion der MDK der einzelnen Bundesländer hervorgegangen. Er wirkt an der Seite der Kranken- und Pflegekassen mit seiner sozialmedizinischen Kompetenz an der Gestaltung des Gesundheitswesens der beiden Bundesländer mit.
Der MDK Nord versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Er stellt sein fachliches Know-how den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung, um eine qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten zu ermöglichen.
Die Gutachter des MDK Nord erstellen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen Einzelfallgutachten, die sich auf die medizinische oder pflegefachliche Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Außerdem beraten sie die Auftraggeber in sozialmedizinischen Grundsatzfragen.
Für die gesetzliche Krankenversicherung prüft der MDK Nord die Angemessenheit…
• der Dauer von Arbeitsunfähigkeit
• von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
• der Anwendung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)
• der Versorgung mit Hilfsmitteln
• der zahnmedizinischen Versorgung
• der Verordnung von häuslicher Krankenpflege
Wichtig für Versicherte ist auch, dass MDK Nord-Gutachter mögliche Behandlungsfehler begutachten. Diese Leistung können gesetzlich Versicherte über ihre Krankenkassen beim MDK in Auftrag geben.
Im Bereich der Krankenhaus-Versorgung prüfen MDK Nord-Gutachter die Abrechnung von klinischen Leistungen im DRG-System. (Als Versicherter betrifft Sie diese Aufgabe jedoch nicht.) In zunehmendem Maße prüft der MDK Nord zudem die Qualität der Krankenhaus-Versorgung.
Außerdem wird der MDK Nord bei Vertragsverhandlungen mit den sogenannten „Leistungserbringern“ einbezogen. Das sind Fachärzte, Kliniken, Pflegeanbieter. MDK Nord-Vertreter nehmen außerdem an den Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen teil.
In der sozialen Pflegeversicherung stellen MDK Nord-Gutachter im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten fest und ermitteln den entsprechenden Pflegegrad (seit Anfang 2017, vorher die "Pflegestufe"). Darüber hinaus prüfen die Gutachter die Qualität der professionellen pflegerischen Versorgung in Pflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten.