Der Medizinische Dienst Nord ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Er ist zum 1. März 2021 aus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Nord (MDK Nord) hervorgegangen, der aufgrund gesetzlicher Vorgaben umfirmiert worden ist. Die MDK der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg hatten zuvor im Jahr 2006 fusioniert. Der Medizinische Dienst Nord wirkt zusammen mit den Kranken- und Pflegekassen mit seiner sozialmedizinischen Kompetenz an der Gestaltung des Gesundheitswesens der beiden Bundesländer mit.
Der Medinische Dienst Nord versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Er stellt sein fachliches Know-how den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung, um eine qualifizierte Beratung zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten zu ermöglichen.
Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen Einzelfallgutachten, die sich auf die medizinische oder pflegefachliche Versorgung einzelner Versicherter beziehen. Außerdem beraten sie die Auftraggeber in sozialmedizinischen Grundsatzfragen.
Für die gesetzliche Krankenversicherung prüft der Medizinische Dienst Nord die Angemessenheit…
• der Dauer von Arbeitsunfähigkeit
• von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
• der Anwendung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)
• der Versorgung mit Hilfsmitteln
• der zahnmedizinischen Versorgung
• der Verordnung von häuslicher Krankenpflege
Wichtig für Versicherte ist auch, dass Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes Nord mögliche Behandlungsfehler begutachten. Diese Leistung können gesetzlich Versicherte über ihre Krankenkassen in Auftrag geben.
Im Bereich der Krankenhaus-Versorgung prüfen seine Gutachterinnen und Gutachter die Abrechnung von klinischen Leistungen im DRG-System. (Als Versicherter betrifft Sie diese Aufgabe jedoch nicht.) In zunehmendem Maße prüft er zudem die Qualität der Krankenhaus-Versorgung.
Außerdem wird der Medizinische Dienst Nord bei Vertragsverhandlungen mit den sogenannten „Leistungserbringern“ einbezogen. Das sind Fachärzte, Kliniken, Pflegeanbieter. Vertreterinnen und Vertreter des Medizinischen Dienstes Nord nehmen außerdem an den Beratungen der gemeinsamen Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen teil.
In der sozialen Pflegeversicherung stellen die Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag der Pflegekassen die Pflegebedürftigkeit von Versicherten fest und ermitteln den entsprechenden Pflegegrad (seit Anfang 2017, vorher die "Pflegestufe"). Darüber hinaus prüfen sie die Qualität der professionellen pflegerischen Versorgung in Pflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten.